Unterstützung im Wochenbett
Als FamilienLotSinn® bin ich speziell für den besonderen Bedarf der Mutter in der Wochenbettzeit geschult. Gemeinsam schauen wir, was Sie brauchen und wie ich Sie individuell am besten unterstützen kann.
Möglichkeiten sind hierbei folgende:
- Hilfe bei der Umsetzung der Empfehlungen der Hebamme
- Stilltechniken, die funktionieren
- Entspannungstechniken
- Achtsamkeitsübungen
- Unterstützung bei Rückbildungsvorgängen
- gesundheitsförderndes und schonendes Verhalten im Wochenbett
- Massagen für Mutter und Baby
- einfühlsame Gespräche und Beistand
- Hilfestellungen zu einer partnerschaftlichen Kommunikation zwischen den Eltern
- Ich sorge dafür, dass Eltern und Baby genug Ruhe und Schlaf finden können
- Säuglingspflege/ achtsamer Umgang mit dem Neugeborenen
- Anleitung zur Babymassage
- Zubereitung nährender Speisen
- Beratung zu gesunder Ernährung (auch speziell für die Still-Zeit)
- Unterstützung bei der Haushaltsführung
- Begleiten zu Ärzten, Behörden und Ämtern
- Abholen und Bringen älterer Geschwisterkinder
- Einkäufe
Bei Bedarf unterstütze ich sie auch gerne schon in der Schwangerschaft.
Ich spreche fließend Spanisch und Englisch.
Kostenübernahme
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass Ihre Krankenkasse die Kosten des Einsatzes teilweise oder sogar vollständig übernimmt. Dafür ist es notwendig, dass Sie einen Antrag auf Haushaltshilfe stellen.
Es ist sinnvoll, wenn Sie sich schon während der Schwangerschaft bei Ihrer Krankenkasse darüber informieren, ob und zu welchen Konditionen eine Übernahme der Kosten meiner Leistungen möglich ist. Bei Unklarheiten helfe ich Ihnen gern bei der Antragstellung.
Die Rechtsgrundlagen für die Bezuschussung durch die Krankenkasse sind folgende Paragraphen: §24 h SGB V und §38 SGB V.
- 24 h SGB V: Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. § 38 Absatz 4 gilt entsprechend.
- 38 SGB V: Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Darüber hinaus erhalten Versicherte auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen. Wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich der Anspruch nach Satz 3 auf längstens 26 Wochen.
Yoga in der Schwangerschaft
Neben meiner Arbeit als Familienlotsinn, bin ich auch zertifizierte Yogalehrerin und habe mich auf Yoga in der Schwangerschaft und Rückbildungsyoga spezialisiert. Gern möchte ich mein Wissen, meine Erfahrungen und meine Liebe in diesen Themen mit Euch teilen, momentan in Form von gemeinsamen online-Yogastunden via zoom. Auf Wunsch können wir diese auch individuell für dich gestalten. Bei Interesse und für genaue Termine, schreib mir gern eine E-Mail an [email protected] oder kontaktiere mich über das Kontaktformular auf dieser Seite.